Die Satzung möge in § 5 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV), Bundesvorstand (BV), Länderrat (LR), Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Bundesgeschäftsführung (BGF), Schiedsgericht (SG), Landesgeneralversammlungen (LGV), Rechnungsprüfung (RP), Internationale Delegierte (ID), Landesvorstände (LV). Ferner haben auf Wahllisten gewählte Personen sowie von Versammlungen bestimmte Wahlkampfkoordinatoren bis zur Abhaltung der jeweiligen Wahl die gleichen Pflichten wie Organe der Piratenpartei Österreichs.
Neuer Text
(1) Organe der Partei sind:
- Mitgliederversammlungen: Bundesgeneralversammlung (BGV), Landesgeneralversammlungen (LGV);
- Leitungsorgane: Bundesvorstand (BV), Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Bundesgeschäftsführung (BGF), Internationale Delegierte (ID), Landesvorstände (LV); sowie
- Aufsichtsorgane: Länderrat (LR), Schiedsgericht (SG), Rechnungsprüfung (RP). Ferner haben auf Wahllisten gewählte Personen sowie von Versammlungen bestimmte Wahlkampfkoordinatoren bis zur Abhaltung der jeweiligen Wahl die gleichen Pflichten wie Mitglieder von gewählten Organen der Piratenpartei Österreichs.
Begründung
Laut PartG 2012 §1(4) müssen in der Satzung jedenfalls ein Leitungsorgan, eine Mitgliederversammlung und ein Aufsichtsorgan vorgesehen sein. Das soll mit diesem Antrag explizit in der Satzung ausgewiesen werden.