Abänderungsantrag zum Zusatzantrag:
Abstimmungsmöglichkeit auf der LGV auf nicht der LO angehörige Mitglieder ausdehnen.

Antrag

folgender Text:

Alter Text

44. Landesorganisationen können im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Landesgeneralversammlung ein externes Wahllokal einrichten, welches für alle geheimen Abstimmungen und Wahlen via Stimmzetteln gilt. Die für die LGV akkreditierten Mitglieder der LO gelten dazu auch für die gleichzeitige BGV als akkreditiert. Die Liste der akkreditierten Mitglieder ist vor jeder Wahl der BGF per verschlüsselter Mail zu übermitteln. wird durch folgenden ersetzt:

Neuer Text

44. Landesorganisationen können im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Landesgeneralversammlung ein externes Wahllokal einrichten, welches für alle geheimen Abstimmungen und Wahlen via Stimmzetteln gilt. Die für die LGV akkreditierten Mitglieder der LO gelten dazu auch für die gleichzeitige BGV als akkreditiert. Weitere stimmberechtigte Mitglieder der Piratenpartei Österreichs können auf Rücksprache mit der BGF durch den LV auf der LGV zusätzlich für die BGV akkreditiert werden. Die Liste der akkreditierten Mitglieder ist vor jeder Wahl der BGF per verschlüsselter Mail zu übermitteln.

Begründung

Die Möglichkeit zur Stimmabgabe in Linz soll auch für Mitglieder aus anderen Bundesländer offen stehen, die nicht nach Wien kommen können.