Laut Satzung § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder gilt:

''(1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen.''

Die BGV ist ein Organ.
Ein Antrag, der ein Quorum erfüllen muss, schränkt das Antragsrecht aller Mitglieder ein.

Da die Satzung weit über der GO steht, kann auch in der GO keine Einschränkung der Rechte der Mitglieder erfolgen.