Antrag: § 8. Bundesgeneralversammlung (BGV)
Die als kursiv markierten Wörter sollen gelöscht werden:
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(5) Sie findet zumindest einmal im Kalenderjahr statt und wird von der BGF auf Beschluss des EBV einberufen. Beruft die BGF nicht ein, geht das Recht auf Einberufung auf den LR, hernach auf jede LO, hernach auf zumindest 1% der stimmberechtigten Mitglieder über. Zwischen 2 BGVs dürfen nicht mehr als 21 Monate liegen.
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(5) Sie findet zumindest einmal im Kalenderjahr statt und wird von der BGF einberufen. Beruft die BGF nicht ein, geht das Recht auf Einberufung auf den LR, hernach auf jede LO, hernach auf zumindest 1% der stimmberechtigten Mitglieder über. Zwischen 2 BGVs dürfen nicht mehr als 21 Monate liegen.
Begründung
Die BGV 2014-01 beauftragte durch einen Beschluss den BV eine EBV-Sitzung einzuberufen, um die BGF zu beauftragen, eine LO oder Crew damit zu beauftragen die BGV 2014-02 auszurichten.