Antrag

Liquid-Democracy-Ordnung: §3. Regelwerke

Die Quoren „Quorum Thema“ und „Quorum Initiative“ für alle Anträge zur Mitgliederversammlung sollen in §3. (2) nicht mehr explizit geregelt werden, dadurch greift dann §3. (3) mit einem ≥ 1/20 Quorum.

Die Anträge zur Mitgliederversammlung sind:

  • Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung,
  • Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung,
  • Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung,
  • Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen zur Mitgliederversammlung und
  • sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung.

Bundesgeschäftsordnung: §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung

Der folgenden Text sollen geändert werden, Änderungen sind Fett markiert:

(2) Die BGV hat alle an sie gerichteten Anträge zu behandeln, diese gemäß der LDO mit einem Regelwerk „zur Mitgliederversammlung“ eingebracht und abgestimmt wurden. Wenn sie jedoch zu einem bestimmten Zweck einberufen wurde, können alle Anträge, die nicht diesem Zweck in Zusammenhang stehen, an die nächste BGV verwiesen werden, es sei denn der Antrag hat den Zweck der Abstellung eines aktiven Rechtsverstoßes.

Begründung

Hiermit werden Anträge nur noch behandelt wenn sie per LDO eingebracht werden, dadurch gelten die Quoren der LDO. Anträge müssen abgestimmt werden, es kommt aber nicht darauf an wie gut oder schlecht ein Antrag bei der Abstimmung abschneidet, sondern sie müssen nur die Abstimmung abstimmungswürdig erreichen. Anträge können auch weiterhin per Mail an die AG BGV und BGF eingebracht werden, müssen jedoch früh genug diese erreichen damit sie dann gemäß der LDO eingebracht werden können.