In den vergangenen Wochen wurde öffentlich vielfach die Conrad-von-Hötzendorf-Straße respektive ihr umstrittener Namensgeber diskutiert. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Diskussion um den ehemaligen Generalstabschef der k.u.k. Armee pünktlich zur hundertsten Wiederkehr des Beginns des Ersten Weltkrieges begonnen. 
 
Unabhängig von allen inhaltlichen Überlegungen stellt die FPÖ aber vor allem die organisatorischen, verwaltungsrechtlichen im Besonderen aber die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Straßenumbenennung zur Diskussion. Im Anlassfall müssten nämlich entsprechende Bescheide der Behörde ergehen, die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand in Verbindung stehen. In der Folge wären sodann die privaten aber auch geschäftlichen Bewohner der Conrad-von-Hötzendorf-Straße zu entsprechenden Handlungen gezwungen. Diese beginnen bei einer allfälligen Änderung der Meldedaten und enden bei sodann notwendig gewordenen Abänderungen diverser Firmenbucheintragungen. Im Zusammenhang mit dem sich daraus ergebenden Verwaltungsaufwand sei ebenfalls erwähnt, dass sich auch das Finanzamt, das Landesgericht für Strafsachen, die Justizanstalt Graz-Jakomini sowie die Polizeiinspektion Jakomini in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße befinden.  
 
Der bereits angesprochene organisatorische und verwaltungsrechtliche Aufwand wird also um jene Aufwendungen, die die betroffenen Bürger und juristischen Personen zu tätigen hätten, ergänzt. 
 
Ich stelle daher namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden
 
 
 
'''Dringlichen Antrag'''

 
'''Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden beauftragt, eine Kosteneinschätzung vorzunehmen, die der öffentlichen Hand aus einer Umbenennung am Beispiel der Conrad-von-Hötzendorf-Straße erwachsen würde. Ebenso soll zur Veranschaulichung eine Auflistung für die betroffenen Anwohner und juristischen Personen erstellt werden, welche sämtliche Verpflichtungen beinhaltet, die diesem Personenkreis aus der eben erwähnten Straßenumbenennung entstehen würde. Abschließend ist diesem Bericht eine Aufstellung aller sich daraus ergebenden Kosten für die betroffenen Bewohner und juristischen Personen beizulegen, damit diese bereits vorab darüber informiert werden können.'''