Ältere Menschen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, weisen nicht nur einen hohen Pflege- und Betreuungsbedarf durch Chronizität und Multimorbidität auf, sondern haben auch einen großen Bedarf an verschiedenen Medikamenten. Für jedes Medikament, das in Österreich auf Kosten der Krankenkassa bezogen wird, ist eine Rezeptgebühr von nunmehr € 5,40.- zu bezahlen. Für viele Menschen stellt diese Rezeptgebühr eine ziemlich große finanzielle Belastung dar, vor allem für sozial schwächer gestellte oder chronisch kranke Menschen. Mit der Regelung der Rezeptgebührenbefreiung hat der Gesetzgeber diese Problematik richtig erkannt. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber bei einem erhöhten Bedarf an Medikamenten eine Obergrenze von 2 % des Nettoeinkommens / der Nettopension (ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) eingeführt hat. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung dieses Grenzbetrages sind diese Menschen für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit. Den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen steht auf Grund der Pflegeheimfinanzierung nur mehr ein 20 %iger Betrag ihrer Nettopension als so genanntes Taschengeld zur Verfügung. Bis diese Obergrenze der Rezeptgebührenbefreiung allerdings wirksam wird, muss der Großteil des Taschengeldes zum Kauf von Medikamenten, Heilmittel und Heilbehelfen aufgewendet werden. Für andere notwendige Sachaufwendungen steht den PflegeheimbewohnerInnen daher meist kein Geld mehr zur Verfügung – besonders in den ersten Monaten, bis die Rezeptgebührenbefreiung bei Erreichung der Bemessungsgrundlage der Nettopension zum Tragen kommt.
 

Ich stelle daher im Namen des Gemeinderatsklubs der SPÖ folgenden

Dringlichen Antrag:
 

Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht die Bundesregierung im Petitionswege, dass alle PflegeheimbewohnerInnen, die eine Bezuschussung durch die Sozialhilfe erhalten, generell von der Rezeptgebühr befreit werden.