BGO §14 soll durch die folgenden Absätze ersetzt werden:
= § 14 =
(1) Die Piratenpartei Österreichs verpflichtet sich ausdrücklich dem Prinzip der Transparenz.

'''(2) Personenbezogene Daten hingegen wollen wir grundsätzlich schützen.'''

(3) Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen '''von Organen''' der Partei müssen öffentlich einsehbar sein, sofern sie keine personenbezogenen Daten enthalten. Ebenso müssen auch alle Sitzungen und Treffen von Organen der Piratenpartei öffentlich, nachvollziehbar und aufzeichenbar sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich explizit persönliche Mitteilungen und Bereiche, die unter Datenschutz stehende Personenangelegenheiten betreffen.
= Begründung =
Mit Transparenz meinen wir Entscheidungen und wer hinter den Entscheidungen steht, wie diese zustande gekommen sind.

Unsere Mitglieder sollen kommunizieren können wie sie es für richtig halten. Eine diesbezügliche Vorschrift ist nicht exekutierbar und auch nicht wünschenswert. Wir brauchen kein Piraten-internes Panopticum.

[https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4306.html] neu eingebracht da bei der BGV keine Zeit mehr dafür war.