Diese Initiative lehnt i423 ab: Es sollte keine derartige Passage ins Parteiprogramm aufgenommen werden.
Eine gegenteilige Parteiprogrammänderung ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch auch nicht nötig, da sich eine Taskforce fundiert mit dem Thema beschafft und ihr Positionspapier sicherlich zu gegebener Zeit an anderer Stelle einbringen wird.

Begründung

"Sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern sind als vollwertige Familien anzuerkennen; dementsprechend sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften der klassischen Familie in allen Punkten gleichzustellen. Dies gilt sowohl in Bezug auf das Adoptionsrecht als auch der rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Stellung allgemein." – Position der Taskforce Out-of-the-box

Die in i423 geforderten psychologische Studien es einerseits bereits, andererseits wird mit der Forderung nach Studien ein falsches Dilemma aufgestellt: Die Möglichkeiten eines Kindes von LGBT-Eltern sind nicht "eine traditionelle Familie" vs. "eine alternative Familie", sondern in der Regel "eine Familie" vs. "keine Familie" bzw. "eine rechtlich gleichgestellte Familie" vs. "eine rechtlich nicht gleichgestellte Familie".

Die Begründung "Das ist [für ein leibliches Elternteil ohne Obsorgerecht] schwer zu akzeptieren oder zu verstehen." ist nicht ausreichend, um einer liebenden Familie für das Kind rechtliche Steine in den Weg zu legen.

Die Begründung "Durch die derzeitige Unüblichkeit einer derartigen Beziehung kann das Kind derzeit in Kindergarten und Schule mit einem Sonderstatus zu kämpfen haben" ist nicht ausreichend. Etwaige negative gesellschaftliche Effekte für das Kind müssen bekämpft werden, statt aus Angst davor alternative Familienentwürfe zu unterbinden zu versuchen.

Die Begründung "Das Kind kennt den leiblichen Elternteil nicht. Es ist von seinem „Ursprung“ abgeschnitten, kann seinem eigenen Wesen nicht auf den Grund gehen" trifft bereits heute auf viele Adoptivkinder sowie Kinder Alleinerziehender zu. Die Initiative erbringt keinen Nachweis eines negativen Effektes oder seiner Schwere.