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Wirtschaft und Soziales

Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels

Bestimmte Einkommensbestandteile unterliegen in Österreich einem reduzierten Steuersatz. Man spricht dabei vom „Jahressechstel“, das mit 6% anstelle des sonst geltenden Progressionssteuersatzes versteuert wird. Die Piratenpartei Österreichs fordert die Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels und eine aufkommensneutrale Anpassung des Eingangssteuersatzes. Die durch die Abschaffung der Steuerbegünstigung erzielten Überschüsse sollen aufkommensneutral zur Senkung des Eingangssteuersatzes, der derzeit bei 36% liegt, verwendet werden. Die Freigrenze von €2.100 soll beibehalten werden. Durch die Beibehaltung der Freigrenze und die Reduktion des Eingangssteuersatzes werden durch diese Maßnahme niedrige Einkommen entlastet und hohe Einkommen näher an den bereits heute geltenden Spitzensteuersatz herangeführt, der bislang durch die Jahressechstel-Regelung faktisch nie erreicht werden kann.
 

Begründung

Wie allgemein bekannt, sind sonstige Bezüge (v.a. das 13. und 14. Monatsgehalt) nach Abzug der Sozialversicherung mit 6% begünstigt besteuert. Dies trifft jedoch nur insoweit zu, als diese Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der gesamten laufenden Bruttobezüge nicht übersteigen (so genanntes „Jahressechstel“). Zudem sind diese Zahlungen unterhalb des Freibetrages von 620 € komplett steuerfrei und auch ausnahmsweise steuerfrei, wenn das Jahressechstel die Freigrenze von 2.100 € nicht übersteigt. Jener Teil der sonstigen Bezüge, der über das Jahressechstel hinausgeht, wird mit dem normalen Tarifsatz besteuert und ist somit nicht begünstigt. Sonstige Bezüge liegen lt. VwGH nur vor, wenn sie sich sowohl durch den Rechtstitel, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableiten kann, als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Einmal jährlich ausgezahlte Provisionen oder Tantiemen unterliegen jedenfalls nicht dem begünstigten Steuersatz von 6% und beeinflussen auch nicht die Höhe des Jahressechstels.
 

Anmerkung

Die Unterstützung des originalen Antrages und die offensichtliche Tendenz, dass dieser Antrag nicht einmal zur Abstimmung kommen wird zeigt wieder einmal, wie hier die Leute ticken. Die Anträge werden einfach nicht gelesen (wer genau liest wird erkennen, dass die "normale" Besteuerung der Sonderzahlungen durch einen niedrigeren Eingangssteuersatz ausgeglichen werden soll) und Anträge, die auf die Neidkomplexe der Leute abstellen, kriegen die meisten Unterstützung. Das ist nicht meine Welt, tut mir leid. Wenn den Antrag jemand übernehmen will - bitte sehr. Ich trage den oder die gerne hier ein.