Punkt c) im Beschluss

==Alter Text==
c) Sollte innerhalb von vier Wochen keine Kooperation zustandekommen, ist von der BGF eine regionale Mitgliederversammlung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen, auf der eine eigene Liste gewählt wird, und die Piratenpartei Österreichs tritt eigenständig zur EU-Wahl an.

wird ersetzt durch:
==Neuer Text==
c) Die Piratenpartei wählt auf dieser BGV einen Wahlvorschlag für die EU-Wahl, und tritt mit diesem eigenständig zur EU-Wahl an, falls innerhalb von vier Wochen nach der BGV keine Kooperation zustandekommt. Kandidaturen für diese Liste gelten auch automatisch als Kandidaturen für eine ev. überparteiliche Liste, falls der Kandidat dies nicht explizit ausschließt.