Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift; anschließend an eventuell vorhandene Punkte zu vermögensbezogenen Steuern) ins Programm aufgenommen werden:

====Text====
===Wirtschaft und Soziales===
==Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohn- und Einkommenssteuer==

Zusätzliche Einkünfte aus neu eingeführten bzw. festgesetzten vermögensbezogenen Steuern aller Art (z.B. Grundsteuer, Vermögenszuwachs- und Substanzsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern) sollen zur Gänze zur Gegenfinanzierung einer Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohn- und Einkommenssteuer verwendet werden.

====Begründung====

basierend auf i4392:
Die letzte Anpassung des Eingangssteuersatzes erfolgte im Jahr 2009.
Österreich weist auch mit 36,5 % den zweithöchsten Eingangssteuersatz aller OECD-Länder - (Schnitt 15,5 %) auf.

Eine Senkung auf 25% ergäbe pro Steuerpflichtigem eine jährliche Steuerersparnis in der Höhe von ca. € 750,-.

Der vorliegende Antrag folgt der Idee von i4392, eine Entlastung durch vermögensbezogene Steuern gegenzufinanzieren. Allerdings kommt diese Version ohne die Nennung eines konkreten Wertes aus. Der Vorschlag von 25% in i4392 mag auf einer plausiblen Rechnung basieren, diese Rechnung würde allerdings im Programm nicht vorkommen und der Wert von 25% daher ohne Kontext dastehen. Diese Variante des Antrags würde die Grundidee statt einer konkreten Ausprägung in das Programm aufnehmen.