Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Liquid-Democracy-Ordnung in §3 beschließen =Alter Text= entfällt =Neuer Text= (7) Personen, welche akkreditiert sind, Teilnehmer in einem Themenbereich sind und nicht abstimmen, werden als Stimmenthaltungen gewertet. =Begründung= Das ist bei jeder anderen Abstimmung auch so, dass Personen, welche weder mit 'ja', noch mit 'Nein' abstimmen, als Stimmenthaltungen gewertet werden.