Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Bundessatzung in §6 beschließen

=Alter Text=

(14) Die Bundessatzung wird von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert

=Neuer Text=

(14) Die Bundessatzung wird ausschließlich von der Bundesgeneralversammlung mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

=Begründung=

Die Bundessatzung stellt die Verfassung der Piratenpartei dar und soll die Stabilität garantieren. Die in Liquid durchgeführten Änderungen sind schon inflationärer Natur und hinterlassen einen hohen Grad an Unsicherheit.