Die Bundessatzung soll in §3 wie folgt geändert bzw. erweitert werden (Änderungen sind fett geschrieben).

Alter Text

(4) Der Betrag offener Mitgliedsbeiträge richtet sich für jedes Halbjahr nach der jeweils letzten Beschlusslage. Wurde im betreffenden Halbjahr der Mitgliedsbeitrag rechtzeitig entsprechend Höhe vor einem neuen Beschluss geleistet, so bestehen für dieses Halbjahr keine Forderungen der Partei.

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(4) //gestrichen//

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der gemäß der BFO nicht ausreichend hohen Beitragsentrichtung.
 
 

Begründung

Fristen sind eine unnötige Verkomplizierung und haben in der Satzung nichts zu suchen.

§3(4) erscheint mir als absolut nicht notwendig. Der Mitgliedsstatus soll einfach so lange ruhen, bis ein laut BFO ausreichend hoher Mitgliedsbeitrag beglichen wurde.