Antrag
Die Piratenpartei Österreichs möge beschließen, den folgenden Antrag an geeigneter Stelle der Satzung einzufügen: Betrifft: Bundesgeschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs
Beantragte Änderungen:
Die BGV möge folgende Ergänzungen an §3 Absatz 5 beschließen:
alt (5) Anträge sind bis spätestens vier Wochen vor der BGV zu stellen. Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis zwei Wochen vor der BGV gestellt werden. Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen wo sinnvoll im Wortlaut vorliegen. Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.
neu (5) Anträge sind bis spätestens vier Wochen vor der BGV zu stellen. Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis zwei Wochen vor der BGV gestellt werden. Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen wo sinnvoll im Wortlaut vorliegen. Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen. Jeder innerhalb der Antragsfrist eingereichte Antrag kann auf der BGV vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen / deren Bevollmächtigten geändert werden. Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen. Ebenso ist es möglich Textpassagen zu streichen oder eine Formulierung zu ergänzen.
Der geänderte Antrag auf der BGV muss mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung im Piraten-Wiki vorliegen. Änderungen sind hervorzuheben. Die Adresse ist zu verkünden. Weiters sollen Ausdrucke des veränderten Antrages aufliegen. Gegebenenfalls wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer Tagesordnungspunkt vorgezogen. Die BGV entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.
Antragsbegründung
Oftmals werden Anträge eingereicht, bei denen einzelne Details nicht passen, diese werden dann nicht angenommen auch wenn die Intention sehr sinnvoll wäre. Weiters können wir viel Zeit in der Diskussion sparen, wenn Anregungen von den Mitgliedern der BGV von den Antragstellern oder dessen Bevollmächtigten übernommen werden können. Ich halte es nicht für Zweckmäßig, dass wir keine sinnvollen Änderungen (Kompromisse) in letzter Minute schließen können. Auch international ist das Ändern von Anträgen als Kompromissfindung standard und sehr sinnvoll. Ein gemeinsamer Kompromiss, der von allen Parteimitgliedern getragen werden kann ist meines Erachtens sinnvoller als ein Antrag der nur mit einer knappen Mehrheit durch geht.