Folgender Programmpunkt soll ersetzt werden:

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Erhalt alter und seltener Obst- und Gemüsesorten

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für den Erhalt alter und seltener Obst- und Gemüsesorten ein. Vereine für die Erhaltung solcher Sorten (wie etwa Arche Noah) sollen gefördert und der Handel mit solchen Pflanzen und Saatgut geringer besteuert werden.
 
 
 

NEU

EU-Saatgutrecht

Die Piratenpartei Österreichs unterstützt die Europäische Erklärung zum geplanten EU-Saatgutrecht (http://www.eu-seedlaw.net/)

  1. Niemand darf genötigt werden, seinen Bedarf an Saatgut oder anderem „pflanzlichen Vermehrungsmaterial“ bei kommerziellen Anbietern zu decken. Gesetzliche Vorschriften müssen auf jeden Fall die Rechte der BäuerInnen, GärtnerInnen und der lokalen Gemeinschaften berücksichtigen, ihr eigenes Saatgut und ihre Pflanzen anzubauen, auszutauschen und zu verkaufen, um in Einklang mit der internationalen Menschenrechtskonventionen und dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) zu stehen.
  2. Der Markt für Saatgut und Pflanzgut darf nicht am industriellen Standard ausgerichtet sein, denn dieser basiert auf technischen und rechtlichen Definitionen, denen natürliche Pflanzen nicht entsprechen können, und er berücksichtigt die Wichtigkeit der Biodiversität nicht.
  3. Es darf weder eine Pflicht zur Registrierung frei vermehrbarer Sorten, noch zur Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut geben. Biologische Vielfalt sollte Vorrang vor kommerziellen Interessen haben, denn sie ist wie Wasser ein öffentliches Gut.
  4. Bei allen Regelungen, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, sollte die Öffentlichkeit konsultiert werden, und die Entscheidungen sollten von gewählten Repräsentanten getroffen werden. Der Schutz der Biologischen Vielfalt ist kein „technisches Detail“ im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der EU.
  5. Etikettierungsvorschriften müssen echte Transparenz herstellen und den Stand der Technologieentwicklung reflektieren; dazu gehören die Kenntlichmachung neuer mikrobiologischer Züchtungsmethoden ebenso wie technischer oder rechtlicher Nutzungsbeschränkungen.
  6. Formelle Kontrollen von Saat- und Pflanzgut müssen weiterhin in öffentlicher Hand bleiben. Sie sollten für KleinstunternehmerInnen kostenfrei angeboten werden.