Begründung
Da unsere Satzung die mittelbare Stimmabgabe auf Mitgliederversammlungen nicht ausschließt, sind viele Piraten der Ansicht, dass diese durch Vollmachten auf der nächtsten BGV, Offline-Delegationen Gültigkeit haben. Siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9832.html
Beschluss
Die BGF möge folgenden Beschluss fassen:
Die BGF akzeptiert Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe auf der nächsten BGV, falls der Vollmachtgeber
- bereits mindestens einmal ordnungsgemäß akkreditiert wurde,
- aufgrund eines aufrechten Zahlungsstatus des Mitgliedsbeitrages stimmberechtigt ist und
- die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht notariell beglaubigt ist.
Ausweiskopien sind aufgrund der leichten Fälschbarkeit explizit nicht als Legitimation einer Vollmacht zulässig.
Der Bevollmächtigte erhält zur Ausübung der Vollmacht eine zusätzliche Stimmkarte in einer anderen Farbe als die Ja/Nein-Karten. Mit dieser zusätzlichen Stimmkarte kann an öffentlichen Abstimmungen teilgenommen werden und diese werden dem jeweiligen Abstimmungsverhalten zugerechnet.
Die BGF bringt den Mitgliedern vor der BGV folgende Sachverhalte zur Kenntnis:
- Mittelbare Stimmabgabe ist auf der BGV 2014-1 unter den oben genannten Bedingungen grundsätzlich möglich.
- An Personenwahlen bzw. geheimen Abstimmungen kann laut §6-7 der Satzung mit Vollmachten nicht teilgenommen werden.
- Es sind bereits Anträge an diese BGV gestellt, nach deren Annahme jede Art von mittelbarer Stimmabgabe auf physischen Versammlungen unzulässig ist - Bereits akkreditierte Bevollmächtigungen verlieren damit ihre Gültigkeit.