Änderung der Bundesfinanzordnung:

§3 (1) Alter Text

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie jede Unterorganisation sollte eine Übersicht planbarer Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr erstellen. Diese sollte auf einer Mitgliederversammlung oder gemäß der LDO bestätigt werden.

§3 (1) Neuer Text

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie jede Unterorganisation sollte eine Übersicht planbarer Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr erstellen. Dieses hat zumindest Fixkosten und Mitgliedsbeiträge zu enthalten und den Überschuss zu enthalten. Dieses muss auf einer Mitgliederversammlung oder gemäß der LDO durch einen sonstigen Beschluss bestätigt werden.

§2 (1) Alter Textabschnitt

60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.

§2 (1) Neuer Textabschnitt

Jede Landesorganisation erhält 90% des laut §3 (1) anfallenden Überschusses anteilsmäßig bezogen auf den Mitgliederanteil an der Gesamtmitgliederzahl; die Auszahlung erfolgt monatlich zu je einem Zwölftel unter Verwendung der aktuellen Mitgliederzahlen.

Begründung

Formalisierung von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3964.html.

Als Gesamtformel ergibt sich also:

MB-Einnahmen[LO] = (Mitgliedsbeiträge - Fixkosten) * (Mitglieder[LO] / Mitglieder) * 90%

  • LO-Lose Mitglieder finanzieren damit keine LOs (diese Frage gabs in den Abstimmungskommentaren)
  • Mehr Streitpotential seh ich auch nicht wenn das Budget von der Basis bestätigt werden muss.

Die Fixkosten müssen zuerst gedeckt werden, dies sind ja auch Services (z.B. die IT) die wir gemeinsam nutzen. Wenn die Fixkosten gedeckt sind sollte fast alles an die LOs gehen, daher eben 90%.

Ich freue mich auch auf Gegeninitiativen die das Problem der Unterfinanzierung vom Bund im Vergleich zu den Ländern lösen.