In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.
  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...

Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.

Antworten auf Anregungen

  • Fällig ist der Mitgliedsbeitrag erst am 31.12.2014: Ich finde zwar nicht, dass diese Interpretation korrekt ist, aber selbst wenn: Hier steht „oder *noch* nicht“, das ist also jedenfalls abgedeckt.
  • "der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag" lässt außen vor wann der Mitgliedsbeitrag fällig ist oder wann eine Zahlung des Mitgliedsbeitrags möglich ist. Sofern für den Zeitraum noch kein Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde hat man kein Stimmrecht.