Wie der Presseaussendung der ARGE Jugend zu entnehmen ist, gab es im Vorfeld des Gemeinderatsbeschlusses zur Ausarbeitung von so genannten Bettelerlaubniszonen Kontakt zu allen Gemeinderatsfraktionen.

[http://www.argejugend.at/2013/11/presseinformation-bettelverbot-reloaded-wie-lange-noch-ewige-wiederkehr-des-gleichen/ Quelle]

Es ist dabei die Rede von einem'' Paradigmenwechsel bei diesem Uralt-Thema.'' Problematischerweise war allerdings mit der Unterstützung der Piratenpartei eine knappe Mehrheit vorhanden, die zu folgender Feststellung der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus führte

''Die von ÖVP und FPÖ lancierte Medienkampagne gegen bettelnde Menschen vor einigen Wochen und der denkbar knappe Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2013 waren der Auftakt dieses „Rückfalles in die ewige Wiederkehr des Gleichen!“''

Selbst wenn es sich bei der Zustimmung der Piratenpartei aus Sicht der AG Gemeinderat und zahlreicher weiterer Mitglieder [http://wirsindgemeinderat.wordpress.com/2013/11/15/was-war-wirklich/ lediglich um eine Prüfung von möglichen Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung einer Bettelerlaubniszone handelt] so ist die Stellungnahme der AG Gemeinderat im besten Fall naiv. Denn was "wirklich war" bestimmt nicht die Stellungnahme der AG Gemeinderat, sondern die öffentliche Wahrnehmung politischer Konsequenzen.

Daher fordere ich alle Mitglieder der LV der LO Steiermark dazu auf, in ihrer Rolle als politisches Aussenvertretungsorgan der Piratenpartei Steiermark, zu diesen Konsequenzen Stellung zu nehmen und die Bemühungen der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus zu unterstützen, welche wie folgenderma0en lauten 

''Wir brauchen einen neuen Diskurs der Versachlichung und Deeskalation, um die Kommunikation im Geiste einer Menschenrechtsstadt zu führen. Um dieses Ziel werden wir im Grazer Menschenrechtsbeirat wie auch in der Zivilgesellschaft weiterhin mit starken Argumenten kämpfen''

Die Piratenpartei soll aufgrund ihrer Grundwerte eine entsprechende Rolle einnehmen und nicht nur Stellung beziehen sondern auch entsprechende Maßnahmen setzen (siehe Antrag zu interimistischer/m Menschenrechtssprecher/in)


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