Der folgende Punkt und die Unterpunkte mögen an geeigneter Stelle in die Satzung der Piratenpartei Österreichs aufgenommen werden:


Die Mitglieder der Piratenpartei  - sofern wahlberechtigt - sind aufgefordert, an Wahlen zu Interessensvertretungen (Kammern, Gewerkschaften, ...) teilzunehmen um diese zu stärken. Da parteiabhängigkeit oder die Nähe zu einer politischen Partei zu einem Interessenkonflikt führen kann wird die Wahl von parteiunabhängigen Listen oder Gruppierungen empfohlen.

1. Die Piratenpartei verzichtet aus diesem Grund auch bewusst auf Gründung einer eigenen Parteiliste und Teilnahme mit einer solchen an Wahlen zu Kammern und Gewerkschaftsvertretungen.

2. Die Kandidatur von Piraten auf parteiunabhängigen Listen, mit denen es in wichtigen Fragen weitgehende inhaltliche Übereinstimmung gibt, und deren Positionen mit den Grundwerten der Piraten vereinbar sind, wird jedoch ausdrücklich begrüßt.

3. Mandat in einer Kammer oder Gewerkschaft und Parteifunktion bei den Piraten oder politisches Mandat in einer gesetzgebenden Körperschaft sind aber in jedem Fall unvereinbar.Der folgende Punkt und die Unterpunkte mögen an geeigneter Stelle in die Satzung der Piratenpartei Österreichs aufgenommen werden: