Da diese Frage immer wieder auftaucht und es anscheinend noch keine Klärung mit dem Innenministerium gibt, wird die Bundesgeschäftsführung als rechtsgeschäftliche Vertretung der Piratenpartei damit beauftragt, mit dem Innenministerium zu klären, ob für die Gültigkeit einer Satzung einer politischen Partei die entsprechende Version beim Innenministerium hinterlegt sein muss.
Dieser Sachverhalt geht aus dem Parteiengesetz 2012 §1(4) nicht eindeutig hervor.