Die Satzung möge wie folgt geändert bzw. erweitert werden

in §13 (5)

Alter Text

Eine Landesorganisation kann eine Landespartei gründen.

Neuer Text

Eine Landesorganisation mit mindestens zehn Mitgliedern kann eine Landespartei gründen.

in §22

(8) Untergliederungen der Landespartei dürfen nur gegründet werden, wenn sie zumindest zehn Mitglieder haben.

Begründung

Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl hatte 74% Zustimmung.

Eine Zersplitterung bereitet zusätzlichen Aufwand da wir ja als Bundespartei den Rechenschaftsbericht ablegen müssen. Daher muss man hier einen guten Kompromiss zwischen zusätzlichem Verwaltungsaufwand und regionaler Handlungsfähigkeit finden. Bis 10 Personen arbeitet man als Crew oder AG recht effizient. Daher die Mindestanzahl von 10 Mitgliedern.