Die Satzung möge wie folgt geändert bzw. erweitert werden
in §13 (5)
Alter Text
Eine Landesorganisation kann eine Landespartei gründen.
Neuer Text
Eine Landesorganisation mit mindestens 10 Mitgliedern kann eine Landespartei gründen.
in §22
(8) Untergliederungen der Landespartei dürfen nicht gegründet werden wenn sie weniger als 10 Mitglieder haben.
Begründung
Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl hatte 74% Zustimmung.
Eine Zersplitterung bereitet zusätzlichen Aufwand da wir ja als Bundespartei den Rechenschaftsbericht ablegen müssen. Daher muss man hier einen guten Kompromiss zwischen zusätzlichem Verwaltungsaufwand und regionaler Handlungsfähigkeit finden. Bis 10 Personen arbeitet man als Crew oder AG recht effizient. Daher die Mindestanzahl von 10 Mitgliedern.