Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Antrag

Tierschutz

Die Piratenpartei Österreich setzt sich dafür ein, dass das Bundestierschutzgesetz auch für Singvögel gültig sein muss und fordert ein Fang- und Ausstellverbot für Wildvögel auch im oberösterreichischen Salzkammergut.

Begründung

Das oberösterreichische Salzkammergut ist der letzte Ort in Österreich, an dem Singvogelfang noch aufgrund von Brauchtumspflege im Herbst erlaubt ist, obwohl es sich bei dieser Praxis auch laut anerkannten Wissenschaftlern um Tierquälerei handelt, die laut §5 TSchG verboten ist. Gimpel, Zeisig, Stieglitz und Fichtenkreuzschnabel dürfen gefangen werden, aber auch andere Arten, wie z.B. die Kohlmeise werden oft versehentlich gefangen. Das Einfangen der Vögel findet mit Schlagnetzen statt, die bei Berührung zuschnappen und die Tiere verletzen können. Der Transport bedeutet für die Waldvögel, die keine kleinen Käfige gewohnt sind, zusätzlich Stress. Die Tiere, die als Lockvögel verwendet werden, müssen nicht, wie die anderen für die Ausstellung verwendeten Tiere, im Frühjahr freigelassen werden, sondern dürfen ein Leben lang im Käfig verbringen. Manche Vögel, die nach dem Fangen, Halten und Ausstellen, wieder freigelassen werden, sind danach nicht mehr lebensfähig. Die Piraten fordern daher ein Fang- und Ausstellverbot für Wildvögel auch im oberösterreichischen Salzkammergut.