==Meinungsbild== Die Partei und jeder betroffene (Ex-)BV zahlt den gleichen Anteil von 310,13€. ==Begründung== Um weiteren Schaden abzuwenden, also die Partei von Folgeschäden frei zu halten, wird eine schnelle Lösung benötigt. Diese Lösung soll das akute Problem lösen, ohne eine übermäßige Belastung für den einzelnen darzustellen. Der wirtschaftliche (z.B. Bonität) und möglicherweise politische Folgeschaden für die Partei im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht in keiner Relation zu den Kosten, auch wenn es für die Partei selbst kein Kleingeld ist. Für ein Rechtsgeschäft braucht es keine schriftliche Vereinbarung. Es war ein Wille der von der Partei vertretungsbefugten Organe für diesen Vertrag vorhanden und nach den vorliegenden Informationen lag auch keine Täuschung vor. Man kann zwar den Vertrag als solches Angreifen (fehlende Übereinstimmung des Willens beim Preis, fehlende Bestimmtheit beim Umfang), ob das aber den piratischen Idealen entspricht, wäre eine Grundsatzfrage, die aber weder anlassbezogen noch im nachhinein entschieden werden sollte. unwichtiger Hinweis im Detail am Rande: Es bleibt so oder so eine Differenz von 2 Cent, die sich nicht sauber aufteilen lässt.