==Meinungsbild== 
Die Partei und jeder betroffene (Ex-)BV zahlt den gleichen Anteil von 
310,13€. 
 
==Begründung== 
Um weiteren Schaden abzuwenden, also die Partei von Folgeschäden frei zu 
halten, wird eine schnelle Lösung benötigt. Diese Lösung soll das akute 
Problem lösen, ohne eine übermäßige Belastung für den einzelnen 
darzustellen. 
 
Der wirtschaftliche (z.B. Bonität) und möglicherweise politische 
Folgeschaden für die Partei im Falle einer gerichtlichen 
Auseinandersetzung steht in keiner Relation zu den Kosten, auch wenn es 
für die Partei selbst kein Kleingeld ist. 
 
Für ein Rechtsgeschäft braucht es keine schriftliche Vereinbarung. Es 
war ein Wille der von der Partei vertretungsbefugten Organe für diesen 
Vertrag vorhanden und nach den vorliegenden Informationen lag auch keine 
Täuschung vor. Man kann zwar den Vertrag als solches Angreifen (fehlende 
Übereinstimmung des Willens beim Preis, fehlende Bestimmtheit beim 
Umfang), ob das aber den piratischen Idealen entspricht, wäre eine 
Grundsatzfrage, die aber weder anlassbezogen noch im nachhinein 
entschieden werden sollte. 
 
 
unwichtiger Hinweis im Detail am Rande: 
Es bleibt so oder so eine Differenz von 2 Cent, die sich nicht sauber 
aufteilen lässt.