In § 3 der Satzung möge in Absatz 2 der folgende Textabschnitt durch den nachfolgenden neuen Textabschnitt ersetzt werden: =Alter Text= (2) Alle Mitglieder haben innerparteilich passives Wahlrecht, allenfalls durch Geschäftsfähigkeitserfordernisse nach österreichischem Recht eingeschränkt. =Neuer Text= (2) Alle Mitglieder haben innerparteilich passives Wahlrecht zu Parteiorganen, allenfalls durch Geschäftsfähigkeitserfordernisse nach österreichischem Recht eingeschränkt, sofern sie akkreditiert sind. =Begründung= Dies ist eine Präzisierung, da die aktuelle Version hier zu viel Interpretationsspielraum zulässt.