Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung der Landespartei muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

Wenn dies nicht der Fall ist und die Landespartei auch '''keine Nachrücker gewählt''' wurden, nur dann hat die Bundespartei die Möglichkeit zusätzliche Mitglieder in den Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsführung einzusetzen.
=Begründung=
Drei Mitglieder, damit die Entscheidungen auch in den Organen nicht durch Einzelpersonen gefällt werden.

Eine Notfallregelung, falls keine Nachrücker da sind und die Landespartei daher nicht ohne LGV nachbesetzen kann, um eine Handlungsfähigkeit zu erhalten.
=Hintergrund=
Ausgehend von [https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html] möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.