Antrag
Die Mitgliederversammlung möge keine Veränderung der Parteiabkürzung sowie Kurzbezeichnung beschließen.
Der derzeitige §1. (1)
(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung „Piratenpartei“, Abkürzung „PPÖ“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.
Begründung
Die Bezeichnungen Piratenpartei sowie „PPÖ“ ist gut wie sie ist.