=Antrag=
§1 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

==Alter Text==
(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

==Neuer Text==
(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“ oder falls möglich „PIRATEN“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

=Begründung=
Bei EU-Wahlen sind Kurzbezeichnungen bis 7 Buchstaben erlaubt.

Siehe §31 Abs. 1 , 1 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436]