=Antrag= §1 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden: ==Alter Text== (1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes. ==Neuer Text== (1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“ oder falls möglich „PIRATEN“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes. =Begründung= Bei EU-Wahlen sind Kurzbezeichnungen bis 7 Buchstaben erlaubt. Siehe §31 Abs. 1 , 1 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436]