Ich beantrage die Neuwahl des Landesvorstands.
=Anmerkung=
Dies hier ist ein ''sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung''.

D.h. wann auch immer die nächste Landesgeneralversammlung stattfindet (ob das nun noch 2013 oder erst im Juli 2014 ist, ist hierbei völlig egal), dieser Antrag gilt als für diese Landesgeneralversammlung eingebracht.

Bei dieser Landesgeneralversammlung ist der Antrag dann auch vorzustellen und zu begründen und dort abzustimmen. Stimmt eine Mehrheit vor Ort für diesen Antrag, so steht eine Neuwahl des Landesvorstands an. Stimmt die Mehrheit vor Ort nicht für diesen Antrag, so bleibt die Tagesordnung der Landesgeneralversammlung unverändert.