Antrag: Der Beschluss der BGF vom 07.10.2013 "Mitgliedsbeitrag 2013"¹ soll dem Schiedsgericht zur Prüfung auf Nichtigkeit vorgelegt werden, weil die Vermutung besteht, dass der in der BGO verwendete Begriff "Rabatt" nur einen Teilnachlass (z.B. 3%-Skontorabatt bei Sofortzahlung) umfassen kann, aber keinen Totalnachlass (100%-Nachlass). ¹ Protokolle/2013-10-07#Mitgliedsbeitrag_2013 [http://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit]