i3292 ist m.E. überarbeitungsbedürftig, weil es keine objektiven Informationen über zukünftige Entwicklungen und Berufsaussichten geben kann.

Angenommen, eine staatlich geführte Datenbank gibt an, die Berufsaussichten für diesen oder jenen Beruf seien auch langfristig gut bzw. sehr gut bzw. schlecht bzw. sehr schlecht, und es ergibt sich dann aber durch eine überraschende Finanzkrise oder durch einen technologischen Durchbruch eine totale Veränderung der Berufsaussichten, dann würde der Staat für die Falschinformation haftbar und schadenersatzpflichtig, weil es sich um eine klare Fehlinformation handelt.

Irgendwie erinnert mich diese "objektive Datenbank über zukünftige Berufsaussichten" an die "Zeitreisen"-Initiativen, die es in Piratenparteien immer wieder gibt.

Oder an das perpetuum mobile. Alle Energieprobleme wären gelöst, wenn es das perpetuum mobile gäbe. Also müssen wir es erforschen, oder ? Nur das praktische Problem scheint darin zu bestehen, dass es ein perpetuum mobile gar nicht geben kann.

O-Text i3292: "Die Piratenpartei Österreichs fordert die Einrichtung einer Datenbank, die für jede Studienrichtung objektive Information über Berufsbilder und Berufsaussichten enthält. Die Datenbank soll von dem für Universitäten zuständigen Ministerium unter Einbeziehung aller betroffenen Instituitionen (Ams, Studienvertretern, Kammern, Gewerkschaften, Berufsvereinigungen etc.) erstellt und betrieben werden. Sie ist für jedermann online zugänglich und als Opensourceformat downloadbar. Der Datenbank angeschlossen ist eine Diskussionsplattform, in der jedermann Kommentare abgeben kann. Der Betrieb ist personell so auszustatten, daß alle Anregungen bearbeitet und allfällig notwendige Korrekturen in der Datenbank vorgenommen werden können."

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3292.html

Entwurf

Zur leichten Verbesserung der Einschätzung der Berufsaussichten sind zuerst die empirischen Daten der Vergangenheit und Gegenwart zu erfassen. Dazu gehören Anstellungschancen, Anstellungswahrscheinlichkeiten und Verdienstmöglichkeiten von Akademikern je nach Studienrichtung. Für die Erfassung zuständig ist die Statistik Austria, die nur Aggregatdaten zu veröffentlichen hat. Zur Minimierung der datenschutzrechtlichen Problematik haben Auditing- und Controlling-Prozesse (möglicherweise auch durch die Datenschutzkomission) zu erfolgen. Zur Finanzierung des zusätzlichen Aufwandes ist eine Akademikersteuer einzuführen. Eine zusätzliche Einschätzung von Berufsaussichtenveränderungswahrscheinlichkeiten kann durch geeignete Institute erfolgen (z.B. IHS oder WIFO), aber nicht durch die Statistik Austria. (darüber könnte man eine separate Abstimmung machen) Folgende Hinweise haben zu erfolgen: 1.) Die Ursächlichkeit von Abschlüssen auf Einkommen ist nicht immer hundertprozentig nachweisbar bzw. feststellbar. 2.) Neigung, Interessen und Fähigkeiten eines Einzelnen können wichtige Faktoren sein, die zu signifikanten Abweichungen seiner Berufsaussichten von den Berufsaussichten seiner Studienkollegen führen können.

Zu Anregungen

Zu "wenn du eine Überarbeitung forderst dann weißt du sicher am besten was überarbeitungsbedürftig ist. also gilt es keine handlungsaufträge zu erteilen sondern selbst bessere vorschläge zu machen.":

Einer der Fehler von Liquid Feedback ist, dass man zu einem Antrag nur einen Alternativantrag, aber kein Alternativmeinungsbild stellen kann. Es war daher gar nicht als Handlungsauftrag gemeint, sondern als Meinungsbild, ob überhaupt Zustimmung und Interesse besteht, bevor ich mich in die Sache vertiefe. Ganz abgesehen davon ist das ja die Diskussionsphase, man wird ja wohl noch mal drüber nachdenken können, wie eine Alternative auszusehen habe. Aber wie sie in etwa aussehen muss, sollte aufgrund meiner Erstversion schon klar sein: "objektive Informationen über die zukünftigen Berufsaussichten", noch dazu mit dem Qualitätsmerkmal "staatlich" ist gefährlicher Unsinn. Irgendwelche Kaffeesudlesereien und Schätzereien über die Zukunft haben absolut nichts unter dem Titel "objektiv" und "staatlich" zu suchen. Das ist wirklich grober Unfug.
 
 

Zu "AHG schon mal gelesen? Grundsätze des bürgerlichen Rechts gelernt? keine Ahnung von irgendwas aber von schadenersatz schwafeln.... *facepalm*":

Angenommen, ein junger Mensch X hat ein Interesse an Studium Y, aber die offizielle, staatliche und angeblich "objektive" Datenbank sagt ihm, die Berufsaussichten für Y seien ganz schlecht, die für Studium Z hingegen hervorragend gut. Und angenommen, das ist der ausschlaggebende Beweggrund dafür, das X Z studiert, aber nicht Y, und weiter angenommen, dann passiert irgendetwas, was die Berufsaussichten, Anstellungschancen und Verdienstmöglichkeiten völlig umkrempelt (wie z.B. Finanzkrise oder technologischer Durchbruch), dann entsteht für X unter Umständen ein riesiger Verdienstentgang aufgrund der Falschinformation der staatlichen, angeblich "objektiven" Datenbank. Und dieser Verdienstentgang ist per Schadenersatzklage einklagbar. Dies gilt aber nicht nur für einen Studenten, sondern das kann auch für Zigtausende Studenten gelten; das hiesse auf die Republik könnten im worst case durchaus Milliardenklagen zukommen, wobei ich die Chancen für die Kläger und Klägerinnen im Normalfall gut einschätze.