Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: =Alter Text= Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. =Neuer Text= Es ist Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf Antrag durch Abstimmung auf der Bundesgeneralversammlung festgelegt. Alle Mitglieder haben Antragsrecht. Damit ein Antrag zur Abstimmung kommt, muss der Antrag zumindest eine Woche vor Beginn der Bundesgeneralversammlung eingebracht sein. Der Antragsteller muss mindestens fünf Parteimitglieder mit aufrechtem Zahlungsstatus als Unterstützer gewinnen und der Antrag hat folgende Informationen zu enthalten: * Die Höhe des gewünschten Mitgliedsbeitrages (Betrag in Euro) * Mögliche Ausnahmen (z.B. aus sozialen Gründen) * Zahlungsmodalitäten (monatlich, jährlich, Rabatte) * Abrechnungsmodalitäten (Eintritt, Austritt) Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das folgende Kalenderjahr möglich. Über den festgelegten Betrag hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die von der Bundesgeneralversammlung getroffene Entscheidung bezüglich des Mitgliedsbeitrages zu informieren. =Begründung= Eine Satzung sollte nicht ständig geändert werden. Es ergibt sich einfach rechtliche Unsicherheit, wenn wir ständig an der Satzung herumdoktern. Die Bundesgeneralversammlung sollte, als oberstes willensbildendes Organ, diese für den Bestand der Partei äußerst wichtige Entscheidung treffen und die Bundesgeschäftsführung muss alle Piraten über die getroffene Entscheidung zumindest einmal pro Jahr informieren. Das sollte auch an die Zahlung des Beitrages erinnern. =Anregungen= '''Frage: Warum Betrag in Euro? Warum keine %?''' Ich verstehe die Frage nicht. % wovon?