Diese Inititative verfolgt dasselbe Ziel wie i3461, ändert aber die Reihung der Punkte und fügt aber einen erklärenden Satz ein, der die missverständliche Interpretationen ausschließt, hier würde eine Verlängerung der Amtsperiode angestrebt.

Die Bundeswahlordnung werde wie folgt ergänzt:

§2. Wahlmodus (neuer, zusätzlicher Text)

(4) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, erste und zweite Wahlrunde in einem Wahlgang durchzuführen. Auch in diesem Fall wird jedoch jedenfalls zuerst die Akzeptanzwahl aus der ersten Wahlrunde ausgewertet, um festzustellen, welche Kandidaten zur zweiten Wahlrunde zugelassen sind.

§8. Nachbesetzung (neuer, einzufügender Punkt)

(6) Findet eine Mitgliederversammlung vor Ablauf der Amtsperiode statt, können auf Antrag auch lediglich die Nachrücker neu gewählt werden; in diesem Fall verfallen auf vorherigen Mitgliederversammlungen als Nachrücker gewählte Kandidaten bzw. müssen neu kandidieren, um weiterhin als Nachrücker gereiht zu werden.
 

Begründung

Beides Dinge, die wir auf der letzten BGV gemacht haben, die aber auch formal von der BWO vorgesehen werden sollten.