Antrag
Folgender Absatz soll aus dem Parteiprogramm (Wirtschaft und Finanzen / Bedingungsloses Grundeinkommen) ersatzlos gestrichen werden:
Konkretes Modell
Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar. Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt. Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft.
Begründung
Diskussionen rund um die Nationalratswahl haben gezeigt, dass wir meilenweit davon entfernt sind ein gutes und lückenlos finanziertes Konzept für ein BGE vorzulegen.
Dieser Antrag verlangt NICHT die Streichung der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, sondern soll nur dem Eindruck entgegenwirken, dass wir ein fertiges konkretes Modell haben. Ein konkretes Modell soll erst dann wieder ins Programm aufgenommen werden, wenn es lückenlos und realistisch finanzierbar ist.