Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
 

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €5,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen 10€ Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit €50,-. Die Höhe der Beträge gilt unbefristet bis ein neuerlicher Beschluss vorliegt. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. Die Bundesgeschäftsführung kann Sonderregelungen für reduzierte Beiträge festlegen. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren.
 

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja.