'''Einleitung''' Gerade das Wählen der Vertretungen in Macht- und Repräsentationspositionen sollte unter äußerst demokratischen Gesichtspunkten vonstatten gehen und mit größter Sorgfalt ausgearbeitet werden. Ein derart umwälzender Antrag namens "BWO-Nachbesserungen", der geeignet ist, Macht- und Repräsentationspositionen ungewählt erhalten zu lassen zwischen dem Antrag des natürlich wichtigen Whistleblower-Schutzes und den eher scherzhaften Anträgen nach "freier Intelligenz und Sex" scheint mir doch für umfassendere Diskussionen und einer eingehenden Überprüfung geeignet. Schließlich berühren die hier besprochenen Paragraphen in der Bundeswahlordnung und in der Satzung die sensibelsten und fundamentalsten Gebiete einer/dieser Partei. "i3461: BWO-Nachbesserungen" ist ein Schritt in die falsche Richtung. Anstatt die Schwäche von Paragraph 5 Organe Absatz 4 und 5 zu eliminieren, nämlich eine Leistungsevaluation der Amtsträger unabwendbar zu machen, wird das Schlupfloch, mit dem das Amt ungewählt erhalten werden kann, indem die Bundesgeneralversammlung (BGV) ausfällt oder man nur die Nachrücker bestimmen lässt, durch i3461 noch zur Tugend erhoben, letztlich gefördert und empfohlen. Diese Initiative hier will hingegen die demokratische Legitimation stärken und jenes Schlupfloch schließen, mit dem man mit dem Nicht-Abhalten von BGVs oder mit der Anwendung der neu erfundenen Option zur bloßen Wahl von Nachrückern die bereits besetzten Ämter ungewählt und ungeprüft behalten kann. =Antrag= In der Satzung ==§ 5. Organe - Absatz 4== möge folgender Text: (4) BV, BGF, SG, RP und ID werden von der BGV für ein Jahr gewählt und bleiben ''jedenfalls'' bis zu einer gültigen Neuwahl bestehen. (5) Die BGV kann die Amtszeit eines Organs per Mehrheitsbeschluss um bis zu ein Jahr verlängern. in jenen abgeändert werden: (4) BV, BGF, SG, RP und ID werden von der BGV für ein Jahr gewählt und bleiben bis zu einer '''allfälligen''' gültigen Neuwahl bestehen''', welches Ende oder Ereignis auch immer früher eintritt.''' (5) Die BGV kann die Amtszeit eines Organs per Mehrheitsbeschluss um bis zu ein Jahr verlängern. '''Anmerkung: Das Wort "jedenfalls" in Absatz 4 wird entfernt.''' '''i3461 soll nicht umgesetzt werden.''' =Begründung= Paragraph 5 Organe Absatz 4 und 5 beinhalten mit dem Wort "jedenfalls" in (4) einen schweren Mangel, denn sie werden damit für Missbrauch durch Inaktivität oder bloße Laxheit offen, i3461 ist die logische nächste Stufe einer Entwicklung hin zu klebender Personalverteilung innerhalb der Piratenpartei, denn sie macht das Nicht-Neu-Bewerten der Amtsgewalten zur andauernden Option indem § 5 sinngemäß interpretiert wird, was die Gefahr birgt, dass wenige Amtsinhaber langfristig den Posten nicht bewertet und legitimiert bekommen und damit ggf. nicht räumen müssen indem sie beispielsweise BGVs verschleppen oder nur konstant i3461 zur Anwendung kommt. Die hier beantragten Änderungen erzwingen eine regelmäßige Neu-Evaluierung der personellen Aufgabenverteilung innerhalb der Partei und hemmen darüber hinaus Motivationen zu BGV-Verschleppungen. Mit diesem Textänderungsvorschlag will ich auf jeden Fall das Thema ins Bewusstsein der Piraten holen, bevor i3461 eventuell sang und klanglos mittels kumulierter Delegationen beschlossen wird. Für Anregungen und weitere Textvorschläge oder natürlich auch Alternativinitiativen zum Thema bin ich sehr dankbar. Mitverfasser sind ebenfalls herzlich eingeladen.