Der "allgemeine Gleichheitssatz" in Österreich ist "allgemein" weil er ein allgemeines Sachlichkeitsgebot enthält. Dieses erfasst jegliche Ungleichbehandlung.

Hier will man wohl eher den Gleichheitssatz uneingeschränkt auch unter Privaten anwenden. Die Intention ist meines Erachtens gut, jedoch nicht unproblematisch, weil es im Spannungsverhältnis zur Privatautonomie steht.

Also lässt sich festhalten: 1. Gegenüber dem Staat muss der Gleichheitssatz nicht erweitert werden, weil er ein "allgemeiner" ist. 2. Wenn man will dass der Gleichheitssatz auch unter Privaten gilt dann bringt es nichts einzelne Diskriminierungstatbestände explizit anzufügen - das ändert nicht den Anwendungsbereich...

Kurz gesagt: So nicht (bitte)