Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden und den derzeitigen Programmpunkt „Jugendkriminalität und Prävention“ ersetzen:
Antrag
Inneres und Justiz
Jugendstrafvollzug
Die Piratenpartei Österreichs fordert eine grundlegende Reform des Jugendstrafvollzugs.
Eine Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs ist unbedingt nötig. Seine Abschaffung war eine klare Fehlentscheidung, unter der heute viele junge Menschen zu leiden haben. Der Jugendgerichtshof ermöglicht durch Vernetzung des Gericht mit Angestellten aus dem Sozialbereich und dem Jugendamt, dass gemeinsam Schritte gesetzt werden, um jungen Straftätigen eine Wiederintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Weiters muss die Dauer der Untersuchungshaft für Jugendliche auf ein Minimum beschränkt und, soweit möglich, durch betreute sozialpädagogische Wohngemeinschaften ersetzt werden. Derzeit werden Jugendliche durch die Untersuchungshaft eher noch weiter in die Kriminalität getrieben, selbst wenn die mutmaßlich verübten Delikte vergleichsweise weniger schwerwiegend waren.
Die Bekämpfung der Jugendkriminalität muss an den Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven junger Straftätiger konsequent verbessert werden. Resozialisierungsangebote sind auszuweiten, damit eine möglichst erfolgreiche Wiedereingliederung erreicht werden kann. Aus diesem Grund spricht sich die Piratenpartei Österreichs langfristig für eine Ausrichtung des Jugendstrafvollzugs gemäß dem Schweizer Modell aus. Dieses versucht, duch interdisziplinäre Betreuung und Möglichkeiten zur Ausbildung sowie Unterbringung der Jugendlichen möglichst außerhalb der Vollzugsanstalten eine Wiedereingliederung zu erreichen.
Begründung
http://www.zeit.de/2013/33/jugendstrafvollzug-schweiz-uitikon – Zitat Peter Prechtl, Leiter der österreichischen Justizwache, zum Schweizer Vorbild: „So offen, wie es geht, mit interdisziplinärem Personal und mit der Möglichkeit, die Jugendlichen außerhalb der Vollzugsanstalten, etwa in Wohngemeinschaften, unterzubringen.“