Das [https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/922.html Programm] soll an entsprechender Stelle geändert werden:

==Neu==

Für Kinder und Jugendliche wird das Grundeinkommen auf die Höhe des Regelbedarfs begrenzt.
 
==Alt==

Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

== Begründung ==

Der Regelbedarf ist jener Bedarf der v.a. in Unterhaltsprozessen herangezogen wird. [http://www.jugendwohlfahrt.at/rs_regelbedarf.php Er beträgt derzeit] (2013/14) für Kinder
* von 0 bis 3 Jahren € 194
* von 3 bis 6 Jahren € 294
* von 6 bis 10 Jahren € 320
* von 10 bis 15 Jahren € 366
* von 15 bis 19 Jahren € 431

Da eine Finanzierung des Grundeinkommens die verfügbaren Kapazitäten ohnehin stark beansprucht, ist es nicht sinnvoll die Finanzierungslücke größer zu machen als notwendig. Das erleichtert auch die Erklärung der Finanzierbarkeit