Dem Programm möge im Kapitel [http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Datenschutz Datenschutz] folgender Programmpunkt hinzugefügt werden: = Verpflichtende Datenschutzbeauftragte = Sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten entgegennimmt, verarbeit und/oder speichert, muss zumindest eine Person im Unternehmen die Verantwortung dafür tragen, dass sorgfältig mit den Daten umgegangen wird und den Datenschutzgesetzen genau entsprochen wird. = Begründung = Wurde so in der Beantwortung eines InfNf-Fragebogens vorgeschlagen. Ich freu mich wenn jemand diesen Punkt übernehmen und besser ausarbeiten möchte – gerne ein Pad anreißen. == Status Quo == Das österreichische Datenschutzgesetz sieht keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. == Deutschland == "wenn mehr als 9 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben. Diese Grenze entfällt, wenn ein bestimmtes Risiko vermutet wird, welches eine sofortige Bestellung erforderlich macht. ... Der Betrieb muss spätestens einen Monat nach Aufnahme seiner Tätigkeit einen Datenschutzbeauftragten bestellen. ... Der Datenschutzbeauftragte ist in seinem Gebiet weisungsfrei und unabhängig von Vorgesetzten. ... mit verbessertem Kündigungsschutz ausgestattet (auch 1 Jahr nach Abberufung). ... Der Datenschutzbeauftragte ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt ... darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt ... verpflichtet, für die Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. ... kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion" [https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter] (Der Titel ist Mehrzahl.)