Die Obsorgeberechtigte vertritt das Kind grundsätzlich in allen Lebenssituationen rechtlich. Bei Klagen (z.B. Kindesunterhalt) klagt aber offiziell immer das Kind den z.B. Vater. So kann es sein, dass ein 2jähriges Kind els Kläger auftritt. Nachdem das Kind kein Einkommen hat, erhält es (=die Mutter) auch immer Verfahrenshilfe vom Staat und hat somit einen Vorteil gegenüber einem Vater, der sich mit einem teurem Anwalt wehren muss.
Soll dies so geändert werden, dass klar ersichtlich ist, wer die Klägerin ist, nämlich die Verantwortliche Vertretung des Kindes?