Schuldige Scheidungen bedeuten für die Mutter nichts. Keinerlei Auswirkung auf die Obsorge, auf die Betreuungsaufteilung der Kinder, auf Kindesunterhalt, auf rechtliches. Eine Mutter kann also untreu sein, eine außereheliche Beziehung haben und bekommt trotzdem alles. Wenn der Vater/Mann schuldig geschieden wird (Schuld kann auch aus Lapalien entstehen, z.B. dass er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist="böswilliges Verlassen") kann er zur LEBENSLANGEN Unterhaltszahlung an die Frau (25% des Einkommens) verpflichtet werden. Soll der Ehegattinenunterhalt maximal auf die Zeit, bis das kleinste Kind in die Schule geht, festgelegt werden dürfen?