Aufgrund des äußerst positiven Meinungsbildes https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3128.html, welches mir (und vielleicht auch anderen) aber aufgrund seiner kurzen Laufzeit die Einstellung einer Alternative nicht ermöglichte und daher nicht repräsentativ ist, stelle ich den Antrag auf folgenden BGF-Beschluss: =Beschluss= Die BGF gewährt einen einmaligen 100%-igen Sonderrabatt in Form einer Stimmberechtigung ohne vorherige Beitragszahlung nach BFO §2 Abs. 1 bis 31.10.2013 (Verlängerte Probemitgliedschaft bis Ende Oktober 2013) unter folgenden Voraussetzungen: * 1.) Das Mitglied, das sich akkreditieren lassen möchte, muss eine Unterstützungserklärung zur Nationalratswahl 2013 für die Piratenpartei rechtsgültig unterzeichnet haben und diese muss beim, für den Wahlkreis zuständigen zustellbevollmächtigten Vertreter oder der BGF eingelangt sein. Die Unterstützungserklärung wird dabei einer notariellen Beglaubigung oder einem Postident nach LDO §6 Abs. 4 gleichgesetzt. * 2.) o a.) Die Person muss bei der Anmeldung angeben, sich mittels Unterstützungserklärung akkreditieren zu wollen, und den Empfänger der Unterstützungserklärung namhaft machen (Nickname, Realname oder Postfach genügen). o b.) Die Person muss die Akkreditierung gegenüber der BGF mittels E-Mail an bgf@piratenpartei.at oder eine andere speziell für diesen Fall eingerichtete Adresse fordern und in dieser E-Mail den Empfänger der Unterstützungserklärung namhaft machen. o oder c.) Die Person muss ein unterschriebenes Begleitschreiben zur Unterstützungserklärung beilegen, worauf ihr Wunsch nach Akkreditierung geäußert wird, oder einen entsprechenden Vermerk auf einem physischen Anmeldeformular anbringen. Weiters sind, für Akkreditierungen nach der Einbringungsfrist, der BGF von den zustellbevollmächtigten Vertretern alle Unterstützungserklärungen in Kopie zu übergeben. Die BGF erteilt den Auftrag an die zuständigen Administratoren, die Anmeldeseite und die Mitgliederverwaltung dementsprechend anzupassen. =Begründung= Bei der Unterzeichnung der Unterstützungserklärung (UE) werden die Personalien der Unterstützer auf dem Gemeindeamt überprüft. Also das gleiche, was wir bei der Akkreditierung machen. So zu sagen ein kostenloser Postident auf der Gemeinde. Man könnte also quasi sagen, die Gemeinde - die laut Gesetz als Hürde für neue Parteien gedacht ist - macht damit einen Teil unserer Arbeit der Akkreditierung. Wir sollten das einerseits nutzen um ev. Unterstützer zu motivieren Mitglied der Piratenpartei zu werden und das Stimmrecht ohne das weitere langwierige Akkreditierungsprozedere (zum Stammtisch fahren, Bürgerkarte,...) zu erlangen. Wir könnten durch diesen Beschluss auch in der Außenkommunikation für einen Beitritt zur Piratenpartei mit dem erweiterten Rabatt werben und so neue Mitglieder beim Unterstützungsunterschriften-Sammeln gewinnen oder so auch weitere Unterstützer finden - etwa durch den Hinweis auf der Anmeldeseite. Erläuterung Dieser Antrag stellt auf keinen Fall eine Verpflichtung für Unterstützer dar, Mitglied der Piratenpartei zu werden. Es kann weiterhin mit der Unverbindlichkeit der Unterstützungserklärung geworben werden. Es ist lediglich ein Angebot an jene, die sowieso mit einer Mitgliedschaft liebäugeln, einen Mitgliedsantrag zu stellen und das Liquid ohne Kosten zu testen und bis Jahresende mitzubestimmen. Eventuell bekommen wir dadurch auch ein paar jener Piraten ins Liquid, die bisher noch nicht akkreditiert sind - und ist für diese zugleich eine Motivation aufs Gemeindeamt zu gehen. Alles in allem, denke ich, erwischen wir durch diesen Beschluss mehrere Fliegen mit einer Klappe: Mehr Mitglieder in der PP, mehr Unterstützungserklärungen und mehr Beteiligung im Liquid. ==Umsetzung== Variante 1 (Person ist noch nicht angemeldet) * Person unterschreibt UE auf dem Gemeindeamt und übergibt diese einem dazu berechtigten Piraten oder sendet sie an die für ihr Bundesland angegebene Adresse. * Person meldet sich auf https://mitglieder.piratenpartei.at/adm_program/modules/profile/profile_new.php?new_user=2 an und wählt die (einzurichtende) Checkbox „Akkrditierung mittels Unterstützungserklärung - kostenloses Stimmrecht bis Jahresende“ aus und bekommt dann die Checkboxen zu sehen: o „Unterstützungserklärung übergeben an...“ (Textfeld) o „Unterstützungserklärung gesndet an...“ (Dropdown „Offizielle Adressen der LOs“) o „Ich habe noch keine Unterstützungserklärung unterschrieben, habe das aber noch vor.“ (Link zur Erklärung, wie die UE zu unterschreiben ist) « Diese erhalten diese Info gleich nochmal per Mail und wöchentlich eine Erinnerung falls sie noch nicht akkreditiert sind. * Der Mitgliedsantrag wird ganz normal bearbeitet. (Freigabe BV etc.) * Die BGF fragt beim zuständigen zustellbevollmächtigten Vertreter per Mail an, ob für diese Person eine UE vorliegt und akkreditiert die Person - oder Falls der zustellbevollmächtigten Vertreter selbst ein LV (also Akkreditierungsbefugter) ist kann die BGF den Auftrag erteilen bei Eingang der UE diese Person zu akkreditieren. * Der Zahlungsstatus wird bis 31.12.2013 eingetragen. ===„Warum ist das so kompliziert?“=== „Könnten wir nicht einfach jede UE überprüfen und die extra Checkboxen bzw. E-Mails sparen?“ Ginge theoretisch schon - nur erwarte ich mir einen aktiven Part des Piraten, sich zu akkreditieren. Es gibt vl. Personen, die nicht akkreditiert werden möchten, oder die nicht möchten, dass im System gespeichert ist, dass sie eine UE unterschrieben haben. Kurz gesagt aus Datenschutzgründen eher bedenklich. Sich zu akkreditieren sollte eine persönliche Entscheidung des Piraten bleiben. „Warum nicht alles über die BGF?“ Die Unterstützungserklärungen werden dezentral gesamelt und müssen mit den Landeswahlvorschlägen in jedem Bundesland separat abgegeben werden. Jede einzelne UE bei Eingang in Kopie an die BGF zu senden halte ich für zu viel Aufwand. Diese dann aber für spätere ev. Rechtsansprüche etc. vor der Abgabe gesammelt zu Kopieren und bei der BGF archivieren sollten wir denke ich sowieso machen - dann können wir sie aber auch noch nach der Frist für Akkreditierungen - dann nur noch über die BGF - nutzen. Variante 2 (Person ist angemeldet, aber noch nicht akkreditiert) * Person unterschreibt UE auf dem Gemeindeamt und übergibt diese einem dazu berechtigten Piraten oder sendet sie an die für ihr Bundesland angegebene Adresse. * Person sendet eine E-Mail an die BGF mit der Bitte um Akkreditierung mittels UE und an wen die UE übergeben bzw. gesendet wurde. * Die BGF fragt beim zuständigen zustellbevollmächtigten Vertreter per Mail an, ob für diese Person eine UE vorliegt und akkreditiert die Person - oder Falls der zustellbevollmächtigten Vertreter selbst ein LV (also Akkreditierungsbefugter) ist kann die BGF den Auftrag erteilen bei Eingang der UE diese die Person zu akkreditieren. * Der Zahlungsstatus wird bis 31.12.2013 eingetragen. Variante 3 (Person zeigt sich bei einem UE-Sammel-Infostand interessiert an einer Mitgliedschaft) * Person unterschreibt UE auf dem Gemeindeamt und übergibt diese dem Piraten vor Ort. * Person füllt einen Mitgliedsantrag aus und schreibt „UE-Akkreditierung“ oder ähnliches darauf und gibt diesen auch dem Piraten vor Ort. * Die Person wird wie in Variante 1 vom Piraten ins Admidio eingetragen und bei der Akkreditierung dementsprechend verfahren, der Mitgliedsantrag zur BGF gesendet, die UE an den zustellbevollmächtigten Vertreter weitergegeben. * Rest wie in Variante 1 ==Administrativer Aufwand== Um das Argument des administrativen Aufwands zu entkräften, bietet der Antragsteller an, die Tätigkeit der Akkreditierung durch Unterstützungserklärungen mittels einer Beauftragung durch die BGF zu übernehmen, wenn ihm die dafür nötigen Rechte eingeräumt und zeitnahe Einsicht zu den Unterstützungserklärungen gewährt wird, falls sich die Mitglieder der BGF selbst nicht im Stande sehen diese Aufgabe zu übernehmen oder sich ansonsten kein vertrauenswürdiger Pirat zur Unterstützung der BGF in diesem Bereich findet. Meine NDA liegt der BGF bereits vor.