Da das PartG 2012 einen Schatzmeister nicht explizit vorsieht und auch in unseren Parteistatuten keinerlei gesonderte Haftung vorgesehen ist, teilen die Antragstellenden nicht die Ansicht, dass der Bundesschatzmeister alleinig oder vorrangig haftet.
Wir beantragen daher, den Bundesschatzmeister in dieser Form zu streichen. Die gesamte BGF übernimmt die bisherigen Aufgaben des BSM und kann eine interne Aufgabenteilung treffen, die den Vorstellungen der Mitglieder der Bundesgeschäftsführung entspricht.
Änderung der Satzung
Alter Text § 10 (3)
Sie besteht aus dem Bundesschatzmeister und zumindest einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.
Neuer Text § 10 (3)
Sie besteht aus zumindest drei Mitgliedern.
Alter Text § 10 (4)
(5) Der Bundesschatzmeister ist insbesondere mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe betraut.
Neuer Text § 10 (4)
(5) Die Bundesgeschäftsführung ist mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe betraut.
Änderung der BGO
Streichen der folgenden Passage aus § 8 (1)
neben dem Bundesschatzmeister
Streichen von § 8 (2)
Der Bundesschatzmeister muss zunächst durch eine gesonderte Wahl bestimmt werden.
Streichen von § 8 (3)
Nicht gewählte Kandidaten für die Wahl des Bundesschatzmeisters fallen in die Wahl der weiteren BGF-Mitglieder, so sie dies nicht explizit ablehnen.
Alte Textpassage in § 8 (4)
Die weiteren BGF-Mitglieder werden durch eine weitere Wahl bestimmt.
Neue Textpassage in §8 (4)
Die BGF-Mitglieder werden dann durch eine Wahl entsprechend der BWO bestimmt.
Streichen von § 8 (5)
Die Bundesgeschäftsführung bestimmt eines ihrer Mitglieder zum Stellvertreter des Bundesschatzmeisters.
Alte Textpassage in § 9 (8)
Die Kasse der LO ist dem Schatzmeister der BO offenzulegen.
Neue Textpassage in § 9 (8)
Die Kasse der LO ist der BGF offenzulegen.
Änderung der BFO
Streichen der folgenden Passage aus §6 (2)
Außerdem ist eine Prüfung obligatorisch, wenn das Amt des Schatzmeisters entsprechend der Ersatzregelungen zwischen zwei BGVen neu besetzt wird.
Ersetzen von Bezeichnungen
Alle weiteren Vorkommen von Bundesschatzmeister (BSM) mögen durch Bundesgeschäftsführung (BGF) ersetzt werden.
Begründung
Wie eingangs erklärt sehen die Antragstellenden nicht, dass das Parteiengesetz 2012 einen Schatzmeister vorsehen würde und auch weder in den Gesetzesvorgaben noch in der Satzung oder einer Geschäftsordnung eine besondere Haftung für den Schatzmeister besteht.
Im Parteinengesetz steht unter §8 Abs. 2 (siehe Link) "(2) Der Prüfer kann von den Organen oder von diesen dazu ermächtigten Personen alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, welche die sorgfältige Erfüllung seiner Prüfungspflicht erfordert. Es ist ihm insoweit auch zu gestatten, die Unterlagen für die Zusammenstellung des Rechenschaftsberichts, die Bücher und Schriftstücke sowie die Kassen- und Vermögensbestände zu prüfen."
Daher ist dieser auch nicht mit besonderen Befugnissen auszustatten. Es konnte von den Initiatoren auch kein Hinweis im Parteiengesetz gefunden werden, der etwas anderes vorsieht.
Was soll dadurch besser werden? Die in die BGF gewählten Personen haben das Vertrauen ihrer Wähler und werden die Partei nach bestem Wissen und Gewissen in finanziellen Angelegenheiten beraten und leiten. Die Verbesserung soll dadurch bestehen, dass die BGF einen besseren Überblick über die Einnahmen und Ausgaben hat, als das bisher der Fall war. Durch eine vorausschauende Finanzplanung sollen Aktionen, Projekte, Veranstaltungen und vieles mehr leichter finanzierbar werden.
Links:
- Parteiengesetz 2012 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007889
- Satzung §10 https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_10._Bundesgesch.C3.A4ftsf.C3.BChrung_.28BGF.29
- Bundesgeschäftsordnung §8 https://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGO#.C2.A78_Bundesgesch.C3.A4ftsf.C3.BChrung
- Bundesgeschäftsordnung §9 https://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGO#.C2.A79_Landesorganisationen