Antrag
Die BGV möge beschließen auf dieser Versammlung Nachrücker für den Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht zu wählen. Nachrückpositionen, die sich aus der Wahl bei der BGV 2013.1 ergeben haben, und noch nicht in den BV nachgerückt sind, werden mit dieser Wahl ersetzt.
Begründung
Seit der BGV 2013.1 ist wieder ein BV zurückgetreten. Somit gäbe es aber nur noch einen Nachrücker. Zusätzlich sollen auch Nachrücker für das BSG bestimmt werden, da dies mangels weiterer Kandidaten auf der BGV 2013.1 nicht möglich war und diese zur Absicherung des Organs wichtig wären.