Die LGO §4 Sitzungen, Anträge, Abstimmungen (3) Abstimmungen über Anträge soll folgendermaßen geändert werden:

Alter Text:

(3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy durchgeführt werden.
 

Neuer Text:

(3) Abstimmungen über Anträge zum Landes-Parteiprogramm und zu dieser GO, sowie zu allen entsprechend abstimmbaren inneren Angelegenheiten, können auf einer LGV oder im Bereich der LO-Wien der Liquid-Installation der Piratenpartei Österreichs entsprechend der LDO durchgeführt werden.
 

Begründung:

Präzisierung der Formulierung zu Antragsarten und Abstimmungsmodalitäten.