der antragsteller möge zur kenntnis nehmen, daß bei einer bgv grundsätzlich die organe neu gewählt werden, außer die bgv wurde ausdrücklich zu einem bestimmten zweck einberufen. einberufen wurde aber ganz normal, und es existiert auch kein gegenteiliger hinweis irgendwo und schon garnicht dort wo er stehen müsste, also hier: [https://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2013-02]

darum müssen sämtliche organe und die gesamte kandidatenliste lt. beschluß der letzten bgv neu gewählt werden.